Eltern von Kindern unter drei Jahren haben den Anspruch auf Finanzierung der Kindertagespflege durch das Amt für Kinder, Jugend und Schule unter der Voraussetzung, dass sie in der Berufstätigkeit stehen, eine Ausbildung anstreben, eine berufliche Eingliederungsmaßnahme bevorsteht oder ein besonderer Förderungsbedarf des Kindes besteht (§ 24 SGB VIII). Eltern müssen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatliche Beiträge zahlen. Für die Ermittlung der Beiträge wird der Gesamtbetrag der Einkünfte zu Grunde gelegt. (Vgl. Stadt Mülheim an der Ruhr, 2018)
Nachfolgend finden Sie die Beitragstabelle für Tageseinrichtungen, für Kitas, Horte, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen (OGS) ab dem 01.08.2025.
Für weitere Informationen können Sie die offizielle Seite der Stadt Mülheim besuchen