Elternbeiträge

Eltern von Kindern unter drei Jahren haben den Anspruch auf Finanzierung der Kindertagespflege durch das Amt für Kinder, Jugend und Schule unter der Voraussetzung, dass sie in der Berufstätigkeit stehen, eine Ausbildung anstreben, eine berufliche Eingliederungsmaßnahme bevorsteht oder ein besonderer Förderungsbedarf des Kindes besteht (§ 24 SGB VIII). Eltern müssen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatliche Beiträge zahlen. Für die Ermittlung der Beiträge wird der Gesamtbetrag der Einkünfte zu Grunde gelegt. (Vgl. Stadt Mülheim an der Ruhr, 2018)

Nachfolgend finden Sie die Beitragstabelle für Tageseinrichtungen, für Kitas, Horte, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen (OGS) ab dem 01.08.2022.

Der Rat der Stadt beschloss am 2. März 2023, die zum 1. August 2023 wieder vorgesehene Dynamisierung der Elternbeiträge für das Beitragsjahr 2023/2024 einmalig auszusetzen. Aus diesem Grund verändern sich die aktuellen Beiträge zum 1. August 2023 nicht. Die nächste Erhöhung der Beiträge um 3 % erfolgt zum 1. August 2024.

Für weitere Informationen können Sie die offizielle Seite der Stadt Mülheim besuchen.